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Fliegerbombe im Industriegebiet: Große Evakuierung am 11. Januar in Wedel

Jan Luechau 08. Januar 2026
Keine Kommentare zu “Fliegerbombe im Industriegebiet: Große Evakuierung am 11. Januar in Wedel”

In Wedel wird am Sonntag, den 11. Januar, eine 250-kg-Fliegerbombe im Industriegebiet entschärft. Der Gefahrenbereich (1000m Radius) muss bis 11 Uhr geräumt sein.

Bei Sondierungsarbeiten im Industriegebiet ist am 7. Januar eine amerikanische 250-Kilogramm-Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden. Der Kampfmittelräumdienst des LKA hat die Entschärfung für Sonntag, den 11. Januar, angesetzt. Für rund 6000 Haushalte bedeutet das: Der Gefahrenbereich muss spätestens bis 11 Uhr vollständig geräumt sein.

Gezielte Suche führte zum Fund

Die Bombe wurde auf einer bekannten Kampfmittelverdachtsfläche gefunden. Grundlage waren ausgewertete alliierte Luftbildaufnahmen sowie magnetische Messungen vor Ort. Identifiziert wurde eine Fliegerbombe mit Kopf- und Heckzünder.

1000-Meter-Sperrkreis – mehrere Wohngebiete betroffen

Die Ordnungsbehörde hat gemeinsam mit der Polizei eine Sperrzone im Radius von etwa 1000 Metern eingerichtet. Der Bereich umfasst Teile des Industriegebiets, Kleingartenanlagen sowie umliegende Wohnstraßen. Eine detaillierte Übersicht stellt die Stadt als PDF bereit:

Straßenverzeichnis der betroffenen Bereiche:
https://www.wedel.de/fileadmin/user_upload/media/pdf/Rathaus_und_Politik/Presse/Stra%C3%9Fenverzeichnis.pdf

Die Evakuierung beginnt am Sonntagmorgen. Ab 11 Uhr darf sich niemand mehr innerhalb der Sperrzone aufhalten. Die Dauer des Einsatzes ist abhängig vom Zustand der Zünder und kann mehrere Stunden betragen.

Busverkehr eingestellt – Straßen gesperrt

Während der Entschärfung bleibt der gesamte Bereich gesperrt. Der Busverkehr wird eingestellt, es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Stadt empfiehlt, das Gebiet großräumig zu umfahren. Auch Seitenstraßen werden kurzfristig geräumt, um einen reibungslosen Ablauf zu sichern.

Hinweise für betroffene Haushalte

Die Stadt bittet die Bewohnerinnen und Bewohner, rechtzeitig ihre Wohnungen zu verlassen und Folgendes mitzunehmen:

  • notwendige Medikamente

  • persönliche Verpflegung

  • wichtige Unterlagen

  • Versorgung für Haustiere

Wer keine Ausweichmöglichkeit hat, kann ab 9 Uhr in die Mensa der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule ausweichen. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität bietet die Stadt Transporte in diese Unterbringung an – eine Anmeldung ist über das Bürgertelefon möglich.

Kontaktstellen

  • Bürgertelefon im Rathaus: 04103 / 707 8000
    Besetzt von Freitag bis Sonntag jeweils 8–17 Uhr.

Sobald die Bombe entschärft ist, gibt die Polizei Entwarnung und hebt die Sperrung auf.

Ernüchterung statt Euphorie: Was das Scheitern in Tornesch und Holm für Carsharing in Wedel bedeutet

Jan Luechau 07. Januar 2026
Keine Kommentare zu “Ernüchterung statt Euphorie: Was das Scheitern in Tornesch und Holm für Carsharing in Wedel bedeutet”

In Wedel wurde der Beschluss zur Ausschreibung eines Carsharing-Angebots unter anderem mit dem Verweis auf das erfolgreiche Modell "Dorfstromer" in der Nachbargemeinde Holm getroffen. Auch die Grünen verwiesen in ihrem Antrag auf das Potenzial des Projekts und forcierten die Umsetzung – trotz offener Fragen zur Finanzierung und wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Ein aktueller Bericht in der SHZ vom 5. Januar 2026 zeichnet nun ein deutlich ernüchterndes Bild.

Holm: 40 Prozent Auslastung, monatliche Verluste

Seit Juli 2025 ist das Carsharing-Projekt „Dorfstromer“ in Holm aktiv. Nach einem halben Jahr liegt die Auslastung bei gerade einmal 40 Prozent. Das entspricht etwa 24 Stunden Fahrzeugnutzung im Monat – gebraucht werden aber mindestens 120 Stunden, um die Kosten zu decken. Die Differenz von rund 500 Euro monatlich übernimmt derzeit die Raiffeisenbank Elbmarsch. Selbst die Projektverantwortliche Uta Brodersen spricht von einer „gewissen Scheu vor dem Neuen“ – sowohl beim E-Auto selbst als auch bei der Bedienung der App.

Tornesch: Komplettes Aus für kommunales Angebot

Noch klarer ist die Bilanz in Tornesch. Dort wird das von den Stadtwerken Südholstein betriebene Angebot „Moin“ zum Jahresende eingestellt. Sechs Fahrzeuge erzielten dort durchschnittlich nur eine Fahrt pro Tag. Hinzu kamen hohe Reparaturkosten und Administrationsaufwand. Fazit der Stadtwerke: „Aufwand und Erlöse standen in keinem vertretbaren Verhältnis mehr.“

Was heißt das für Wedel?

Die Grünen hatten im UBF-Ausschuss argumentiert, dass das Modell des Dorfstromers tragfähig sei, und im Antrag betont, dass für die Stadt keinerlei Folgekosten entstünden. Beides ist nach heutiger Faktenlage mindestens fragwürdig. Denn sowohl Holm als auch Tornesch zeigen: Ohne dauerhafte Quersubventionierung oder ehrenamtlichen Einsatz rechnet sich ein solches Angebot nicht.

Stadtwerke und Stadtsparkasse haben in Wedel klargestellt, dass sie keine wirtschaftliche Absicherung übernehmen werden. Auch eine zusätzliche Infrastruktur (z. B. Ladesäulen) verursacht Kosten, die gedeckt werden müssen. Der Hinweis auf Holms „Erfolg“ war also mehr Wunsch als Wirklichkeit.

Fazit

Carsharing kann ein sinnvoller Baustein moderner Mobilität sein. Aber es braucht eine ehrliche Diskussion darüber, wie es konkret finanziert und dauerhaft betrieben werden soll. Politische Symbolprojekte, die auf schönen Broschüren und App-Icons beruhen, helfen nicht weiter. Die CDU Wedel steht solchen Ideen nicht grundsätzlich entgegen – aber sie fordert zu Recht: Erst rechnen, dann handeln.

Und vielleicht auch: Erst nachdenken, dann beantragen.

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  • • SHZ: Carsharing in Holm unter Druck
    Externer Presseartikel vom 05.01.2026

Sondervermögen: Was SH-Kommunen bekommen – und Wedel rechnerisch

Jan Luechau 05. Januar 2026
Keine Kommentare zu “Sondervermögen: Was SH-Kommunen bekommen – und Wedel rechnerisch”

Stand: Januar 2026 • Rubrik: Aktuelles

Schleswig-Holstein/Kiel/Wedel. Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stehen Schleswig-Holstein zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung. Ein erheblicher Teil soll direkt bei Städten, Gemeinden und Kreisen ankommen. Ziel ist es, Investitionsrückstände abzubauen und notwendige Vorhaben trotz angespannter Haushaltslagen finanzieren zu können.

Nach der Vereinbarung zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden werden 62,5 Prozent des schleswig-holsteinischen Anteils pauschal an die Kommunen weitergegeben. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur für die im Gesetz vorgesehenen Investitionsbereiche eingesetzt werden – darunter kommunale Infrastruktur, Gebäude, Bildungseinrichtungen und Klimaschutz-/Klimaanpassungsmaßnahmen.

Wie viel Geld an die Kommunen geht – und wie es verteilt wird

Der kommunale Anteil des Sondervermögens in Schleswig-Holstein beträgt insgesamt 2.144.250.000 Euro. Dieser Betrag wird auf drei Kommunalgruppen aufgeteilt:

  • Kreise: 575.083.333,33 Euro (26,81979 %)
  • Kreisfreie Städte: 556.083.333,33 Euro (25,9337 %)
  • Kreisangehörige Städte und Gemeinden: 1.013.083.333,33 Euro (47,24651 %)

Innerhalb dieser Gruppen gilt ein einheitlicher Schlüssel: 90 Prozent nach Einwohnerzahl und 10 Prozent nach Finanzkraft/Finanzschwäche (ermittelt auf Basis eines mehrjährigen Durchschnitts). Damit profitieren alle Kommunen grundsätzlich aus dem Einwohneranteil – zusätzlich kann je nach Finanzkraft ein Anteil aus dem 10-Prozent-Topf hinzukommen.

Rechnerische Näherung: Welche Größenordnung ist für Wedel denkbar?

Wedel ist eine kreisangehörige Stadt und fällt damit in den Verteilungstopf der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Für eine journalistische Näherung lässt sich eine überschlägige Größenordnung ableiten. Diese Rechnung ist keine offizielle Zuweisung, sondern eine transparente Einordnung auf Basis des bekannten Verteilmechanismus.

Näherungsrechnung für Wedel (ohne Finanzkraft-Komponente)

  • Topf kreisangehörige Städte/Gemeinden: 1.013.083.333,33 €
  • Davon 90 % nach Einwohnerzahl: ca. 911.775.000 €
  • Grobwert pro Einwohner (SH): ca. 309 €
  • Wedel (ca. 34.500 Ew.): ca. 10–11 Mio. €

Wichtig: Zusätzlich dürfte Wedel auch aus dem 10%-Anteil (Finanzkraft) einen Betrag erhalten. Die genaue Höhe ist ohne die landesweite Berechnung nicht seriös bezifferbar.

Die Rechnung zeigt vor allem die Größenordnung: Allein aus dem Einwohneranteil könnte Wedel rechnerisch im Bereich von rund 10 bis 11 Millionen Euro liegen. Der tatsächliche Betrag kann nach endgültiger Berechnung höher oder niedriger ausfallen.

Wofür das Geld in Wedel realistisch eingesetzt werden könnte

Das Sondervermögen ist in erster Linie eine Investitionsfinanzierung. Für Wedel spricht vieles dafür, dass die Mittel weniger neue zusätzliche Großprojekte ermöglichen, sondern vor allem dabei helfen, bestehende geplante und zwingend notwendige Investitionen abzusichern.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage kann eine solche Finanzspritze vor allem zwei Effekte haben:

  • Investitionen umsetzen, die ohnehin erforderlich sind (z. B. Sanierungen, Substanzerhalt, Pflichtaufgaben).
  • Weniger Kreditbedarf: Wenn ein Teil der Investitionen aus Zuschüssen finanziert wird, muss der kommunale Schuldenberg für dieselben Maßnahmen weniger stark wachsen.

Damit kann das Sondervermögen – je nach konkreter Zuweisung und Projektplanung – helfen, die Investitionsfähigkeit zu stabilisieren, ohne dass Wedel für notwendige Maßnahmen allein auf neue Kredite angewiesen ist.

Eine ähnliche Einordnung nimmt auch der Schleswig-Holsteinische Landtag vor. In einer aktuellen Mitteilung wird betont, dass das Investitionspaket vor allem dem Abbau bestehender Investitionsrückstände dienen soll. Ziel sei es, Kommunen trotz angespannter Haushaltslagen handlungsfähig zu halten und notwendige Infrastrukturmaßnahmen umsetzen zu können – nicht jedoch, neue zusätzliche Projekte oder Standards zu finanzieren.

Diese Zielrichtung deckt sich mit der Situation vieler Städte und Gemeinden, in denen das Sondervermögen vor allem dazu beitragen kann, geplante Investitionen abzusichern und den Anstieg der Verschuldung bei ohnehin notwendigen Maßnahmen zu begrenzen.

Quellen

  • NDR: Sondervermögen Infrastruktur: So viel bekommen die Kommunen in SH
  • Land Schleswig-Holstein: Investitionen in Infrastruktur (Dokument)
  • SHZ (Wedel/Uetersen/Tornesch): Schulen, Straßen, Klima: Millionen für Uetersen und Tornesch
  • Kommunale Landesverbände / Landtag SH (Umdruck 20/5517): Verteilung und Schlüssel (90 % Einwohner / 10 % Finanzkraft)
  • Schleswig-Holsteinischer Landtag: Landtag ordnet Investitionspaket für Infrastruktur ein

Kreis Pinneberg beschließt neues Konsultationsverfahren – was das für Wedel bedeutet

Jan Luechau 04. Januar 2026
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Neuer Beschluss im Kreistag: Mehr Einbindung der Kommunen

Der Kreistag des Kreises Pinneberg hat im Herbst 2025 einen Beschluss gefasst, der die Zusammenarbeit zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen künftig verändern soll. Im Mittelpunkt steht ein neues Konsultationsverfahren, das immer dann greifen soll, wenn der Kreis neue freiwillige Aufgaben mit finanziellen Auswirkungen übernehmen will.

Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage sowohl des Kreises als auch vieler Städte und Gemeinden. Neue Aufgaben des Kreises werden in der Regel über die Kreisumlage finanziert – und damit unmittelbar von den Kommunen getragen.

Was sind „freiwillige Aufgaben“ des Kreises?

Freiwillige Aufgaben sind Leistungen, zu denen der Kreis gesetzlich nicht verpflichtet ist. Anders als Pflichtaufgaben können sie politisch beschlossen, ausgeweitet oder auch wieder reduziert werden. Gerade diese Aufgaben stehen regelmäßig im Fokus, wenn es um Haushaltskonsolidierung und Umlagebelastungen geht.

In der Vergangenheit wurden solche Aufgaben häufig beschlossen, ohne dass die Kommunen systematisch vorab beteiligt waren – obwohl sie die finanziellen Folgen tragen.

Das neue Konsultationsverfahren im Überblick

Mit dem neuen Verfahren verpflichtet sich der Kreis, die Kommunen künftig formell einzubinden, bevor neue freiwillige Aufgaben beschlossen werden.

Konkret bedeutet das:

  • Ein Fachausschuss des Kreises berät zunächst die neue Aufgabe.
  • Die Unterlagen werden anschließend den Kommunen zur Verfügung gestellt.
  • Städte und Gemeinden können innerhalb einer Frist Stellungnahmen abgeben.
  • Diese Stellungnahmen werden den Kreisgremien zur Beratung vorgelegt.

Wichtig ist dabei die rechtliche Einordnung: Die Stellungnahmen der Kommunen haben kein Vetorecht und sind nicht bindend. Sie müssen aber dokumentiert und bei der politischen Entscheidung berücksichtigt werden.

Warum der Beschluss rechtlich und politisch relevant ist

Der Kreis ist bei der Festsetzung der Kreisumlage rechtlich verpflichtet, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu berücksichtigen. Gerichte betonen seit Jahren die Gleichrangigkeit von Kreis- und Gemeindefinanzen.

Das neue Konsultationsverfahren stärkt diese Abwägungspflicht:

  • Finanzielle Belastungen der Kommunen werden frühzeitig sichtbar.
  • Entscheidungen über neue Aufgaben lassen sich politisch und rechtlich besser nachvollziehen.
  • Pauschale Umlageerhöhungen ohne vorherige Einbindung werden schwerer zu begründen.

Ergänzender Beschluss: Gemeinsame Strategie zur Haushaltskonsolidierung

Zusätzlich hat der Finanzausschuss auf Antrag von CDU und Grünen beschlossen, das Konsultationsverfahren um eine strategische Ebene zu ergänzen. Geplant sind Workshops und Konferenzen, in denen Kreis und Kommunen gemeinsam über freiwillige Leistungen beraten sollen.

Ziel ist es, Doppelstrukturen zu erkennen, Zuständigkeiten zu hinterfragen und freiwillige Aufgaben im Lichte knapper Haushaltsmittel neu zu bewerten. Diese Workshops sollen im ersten Halbjahr 2026 stattfinden und ausdrücklich auch politische Vertreter der Kommunen einbeziehen.

Was bedeutet das konkret für Wedel?

Für die Stadt Wedel bringt der Beschluss vor allem mehr Transparenz und frühere Beteiligung. Künftige neue Aufgaben des Kreises werden nicht mehr erst im Nachhinein über die Kreisumlage spürbar, sondern können bereits im Vorfeld kommentiert und kritisch eingeordnet werden.

Allerdings bleiben die Grenzen klar:

  • Der Kreis behält die Entscheidungsbefugnis.
  • Eine direkte Entlastung der Kreisumlage ist nicht garantiert.
  • Der Beschluss ersetzt keine politische Auseinandersetzung über Umfang und Prioritäten freiwilliger Leistungen.

Für Wedel ist das Verfahren dennoch ein wichtiges Instrument, um die eigene Haushaltslage frühzeitig in die Debatte einzubringen und finanzielle Belastungen besser nachvollziehbar zu machen.

Einordnung

Der Kreis Pinneberg reagiert mit dem neuen Konsultationsverfahren auf wachsende finanzielle Spannungen zwischen Kreis und Kommunen. Der Beschluss schafft keine neuen Rechte, aber mehr Transparenz, frühere Beteiligung und eine klarere politische Verantwortung bei kostenrelevanten Entscheidungen.

Ob daraus langfristig auch eine spürbare Entlastung für Städte wie Wedel entsteht, wird sich erst in den kommenden Haushaltsberatungen zeigen.

Kommunen vs. Kreis: Streit um die Kreisumlage

Jan Luechau 03. Januar 2026
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Die Auseinandersetzung um die geplante Erhöhung der Kreisumlage im Kreis Pinneberg hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Nahezu alle Städte und Gemeinden im Kreis haben dem Kreis eine inhaltlich nahezu identische Stellungnahme übermittelt. Der gemeinsame Tenor: Die geplante und mittlerweile beschlossene Anhebung der Kreisumlage von 29,5 auf 31,5 Prozent gefährdet die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen und verlagert die strukturellen Probleme des Kreises einseitig auf die Städte und Gemeinden.

Geschlossener Widerstand der Kommunen

Auslöser ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Der Kreis hatte die Kommunen zur beabsichtigten Anhebung des Umlagesatzes angehört. Bis auf einzelne Ausnahmen gingen fristgerecht Stellungnahmen ein, die laut Kreisverwaltung „weitgehend einheitlich“ ausfielen.

Die Kommunen verzichteten dabei überwiegend auf individuelle Detailrechnungen zu ihren Haushalten. Der Kreis verweist darauf, dass nur eine Kommune die Auswirkungen konkret beziffert habe. Kommunal betrachtet ist die Form der Stellungnahme jedoch auch ein politisches Signal: Die Problemlage wird als strukturell beschrieben und als Belastung, die in nahezu jeder Kommune auf ähnliche Weise durchschlägt.

Die Kernkritik: Handlungsfähigkeit und faire Lastenverteilung

Inhaltlich argumentieren die Kommunen im Kern mit vier Punkten:

  • Mindestausstattung und Selbstverwaltung: Viele Kommunen seien bereits strukturell defizitär. Eine Umlageerhöhung ohne tragfähigen Nachweis der fortbestehenden Handlungsfähigkeit verletze das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
  • Umlagebasis: Kritisiert wird die Einbeziehung zahlungsunwirksamer Positionen (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen) in die Bemessungsgrundlage, weil diese aus kommunaler Sicht den Bedarf künstlich erhöhe.
  • Konsolidierungspflicht des Kreises: Die Kommunen werfen dem Kreis vor, eigene Sparpotenziale nicht ausreichend ausgeschöpft zu haben und ein vollständiges Konsolidierungskonzept schuldig zu bleiben.
  • Forderungen: Festsetzung des Umlagesatzes 2026 höchstens auf 29,5 Prozent, Bereinigung der Berechnungsgrundlagen, keine Entscheidung vor einem vollständigen Konsolidierungskonzept sowie eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Kreis und Kommunen.

Der Kreis: Defizit, Pflichtaufgaben und rechtliche Vorgaben

Der Kreis weist die Vorwürfe zurück und hält die Umlageerhöhung für rechtlich zulässig und finanziell erforderlich. In der Beschlussvorlage wird betont, dass der Kreistag bei der Festsetzung der Umlage eine gleichrangige Abwägung zwischen Finanzbedarf des Kreises und dem der Kommunen vornehmen müsse. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf die eigene erhebliche Haushaltsnotlage.

Nach Darstellung des Kreises führen hohe, nur begrenzt steuerbare Transferaufwendungen – insbesondere im Bereich Soziales und Jugend – zu einer Belastung, die nicht allein durch Einsparungen kurzfristig aufzufangen sei. Zudem argumentiert der Kreis, dass das FAG ausdrücklich eine Betrachtung aller Aufwendungen verlange; auszahlungslose Aufwendungen wie Abschreibungen seien daher grundsätzlich Teil der Bedarfsberechnung.

Finanzausschuss empfiehlt Umlageerhöhung – Debatte bleibt offen

Im Ausschuss für Finanzen wurde die Umlageerhöhung dennoch mehrheitlich empfohlen. In der Diskussion wurde zwar Verständnis für die Lage der Gemeinden geäußert, zugleich aber betont, dass der Kreis ebenfalls unter massivem Konsolidierungsdruck steht. Die Kreisverwaltung verwies in diesem Zusammenhang auf bereits umgesetzte bzw. angestoßene Konsolidierungsmaßnahmen (u. a. Stellenrückgaben und Haushaltsansatzreduzierungen) und kündigte eine weitere systematische Konsolidierung über einen künftigen „Konsolidierungsausschuss“ an.

Gleichzeitig wurde in der Debatte deutlich: Die strukturelle Schieflage zwischen Aufgaben, Finanzierung und Zuständigkeiten ist nicht allein durch Umlageanpassungen zu lösen. Mehrfach wurde sinngemäß auf den Bedarf verwiesen, Aufgaben- und Finanzstrukturen zwischen Bund, Land, Kreis und Kommunen grundlegend zu überprüfen.

Warum der Konflikt die Kommunen besonders trifft

Für die Städte und Gemeinden ist die Kreisumlage nicht nur eine Zahl im Haushalt, sondern ein unmittelbarer Eingriff in ihre Handlungsspielräume. Höhere Umlagen schmälern die Mittel vor Ort – für Investitionen, Instandhaltung, soziale Infrastruktur oder freiwillige Leistungen. Viele Kommunen argumentieren daher, dass die Umlageerhöhung zwar das Kreisdefizit teilweise mildert, die Probleme aber lediglich in die kommunalen Haushalte verlagert.

Ob der Kreistag die geplante Anhebung beschließt und wie er die kommunalen Einwände in seiner Abwägung berücksichtigt, wird die politische Entscheidung der kommenden Wochen zeigen. Klar ist schon jetzt: Der Konflikt um die Kreisumlage ist kein technisches Haushaltsdetail, sondern ein Streit darüber, wie finanzielle Lasten im kommunalen System fair verteilt werden.

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