Haupt- und Finanzausschuss am 3. November

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA)
Datum: Montag, 3. November 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, Wedel
Hinweis: Die Sitzung ist öffentlich und barrierefrei zugänglich.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel tagt am 3. November 2025 im Wedeler Rathaus. Wie üblich beginnt die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen direkt vorbringen können. Anschließend folgt die Anhörung der Beiräte sowie die Genehmigung des öffentlichen Protokolls der letzten Sitzung vom 15. September 2025.

Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH

Ein zentraler Punkt der Sitzung ist der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Wedel GmbH. Dazu liegen drei Beschlussvorlagen vor:

  • Feststellung des Jahresabschlusses: Der Rat soll die Bürgermeisterin beauftragen, den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 formal festzustellen. Der Aufsichtsrat hat bereits zugestimmt.
  • Entlastung des Aufsichtsrates: Der Aufsichtsrat soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Damit werden die gesetzlichen Abschlussvoraussetzungen erfüllt.
  • Gewinnverwendung: Vom Bilanzgewinn in Höhe von 1,92 Mio. € sollen 50 % (960.026 €) an die Stadt ausgeschüttet und 50 % bei den Stadtwerken belassen werden. Die Ausschüttung ist Teil der Haushaltsstrategie 2025–2028 und trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.

Nach Abzug von Steuern verbleibt für die Stadt ein Nettoertrag von rund 808.000 €. Der Rest stärkt das Eigenkapital der Stadtwerke, das aktuell bei 36,1 % liegt.

Anregung und Beschwerde: „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“

Unter diesem Tagesordnungspunkt wird die Petition zur Badebucht behandelt, die sich gegen eine mögliche Neuverschuldung der Stadt für das Badebucht-Projekt richtet. Über die Anregung wird zunächst beraten; nähere Unterlagen lagen noch nicht vor.

Prüfplanung 2026

Das Rechnungsprüfungsamt legt seine geplanten Prüfungsschwerpunkte für 2026 vor. Dazu zählen unter anderem:

  • Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses 2025,
  • begleitende Prüfungen bei Vergaben, Baumaßnahmen und Verwaltungsverfahren,
  • Sonderprüfung zur internen Leistungsverrechnung.

Ziel ist ein transparenter Überblick über die wichtigsten Finanz- und Kontrollthemen des kommenden Jahres.

Sachstandsbericht BusinessPark Elbufer

Die Verwaltung informiert über den aktuellen Entwicklungsstand des BusinessPark Elbufer. Das Gewerbegebiet umfasst rund 122.000 m² Gewerbefläche und 59.000 m² Grünflächen. Bereits fertiggestellt sind u. a. der alte Werkhafen und der ehemalige Parkplatz, die heute als attraktive Grünbereiche genutzt werden. Weitere Grünflächen, darunter eine neue Aussichtsterrasse an der Elbe, sollen noch 2025 entstehen.

Bei den Sanierungsarbeiten wurde der Bodenaustausch bereits abgeschlossen, die Grundwasserreinigung läuft weiter. Inzwischen wurde das Berichtswesen vereinfacht, um Aufwand und Kosten zu senken.

Mehrere Bauvorhaben sind in Planung oder Umsetzung, darunter neue Bürogebäude („Elbcubes“), der Neubau der Firma Büttner Sicherheitstechnik und Gespräche über weitere Unternehmensansiedlungen. Auch das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) bleibt Thema, nachdem eine steuerliche Prüfung neue Fragen zur Organisationsform aufgeworfen hat.

Mehr zum BusinessPark

Haushaltssicherung 2028

Die Verwaltung legt den aktuellen Stand der Projektgruppenarbeit zur Haushaltskonsolidierung vor. Das Ziel ist, den städtischen Haushalt langfristig zu stabilisieren. Insgesamt 30 Projekte befassen sich mit Einsparungen und Einnahmeverbesserungen – vom Gebäudemanagement über Zuschüsse an freie Träger bis hin zu Gebühren, Parkraumbewirtschaftung und Grundsteuer. Erste Ergebnisse liegen vor und fließen in die anstehenden Haushaltsberatungen ein.

Weitere Punkte

Unter Mitteilungen und Anfragen folgen Berichte zur allgemeinen Haushaltslage, darunter der aktuelle Cockpitbericht zum 30. September 2025, der bereits auf wedel-politik.de zusammengefasst wurde.

Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, teilzunehmen und Fragen zu stellen.

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    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:30
    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:32
    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.