Sachstand Stufenplan Badebucht: Was Wedel jetzt prüft

Sachstand Stufenplan Badebucht: Was Wedel jetzt vorliegen hat

Die Stadtverwaltung hat die im Sommer angekündigten Prüfungen zur Zukunft der Badebucht inzwischen abgeschlossen. Der Stufenplan mit kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Szenarien liegt nun mit konkreten Ergebnissen vor. Ich fasse die wichtigsten Punkte der Mitteilungsvorlage MV/2025/118 vom 21. November 2025 zusammen und ordne sie politisch ein.

Der Stufenplan steht im Zusammenhang mit der angespannten Haushaltslage und anderen aktuellen Entscheidungen der Stadt – unter anderem zur Haushaltssicherung 2028 und zum Haushalt 2026/27. Auch frühere Einschätzungen zur Badebucht – etwa zur Frage privater Betreiber – bleiben ein relevanter Kontext: Warum kein privater Investor die Badebucht übernimmt.

Stufe 1: Ergebnisse des Notfallplans

Die Schulen und der Schulrat wurden im Sommer um Einschätzungen gebeten. Die nun vorliegenden Rückmeldungen zeigen ein sehr klares Bild: Ein Ersatz des Schulschwimmens außerhalb Wedels ist praktisch nicht machbar. Der verpflichtende Charakter des Schulschwimmens ab Klasse 3 lässt keine längeren Wegezeiten zu.

Mobile Schwimmbecken wurden geprüft, aber von den Schulen überwiegend abgelehnt. Hauptargumente sind hoher Zeitbedarf, zusätzliche Kosten und organisatorische Hürden. Einzige denkbare Zwischenlösung wären sogenannte Schwimm-Trucks, die zu den Schulen kommen könnten – aber auch diese Option wird eher zurückhaltend bewertet.

Stufe 2: Ergebnisse zur Prüfung des Lehrschwimmbeckens

Die Stadtwerke haben den Investitionsbedarf für einen befristeten Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens analysiert. Für die ersten drei Jahre wären Ersatzinvestitionen von rund 600.000 Euro nötig. Ab dem vierten Jahr steigt der Aufwand deutlich: Zusammen rund 2,8 Millionen Euro wären für die Jahre vier und fünf erforderlich.

Damit ist der mögliche Übergangsbetrieb deutlich teurer als oft vermutet. Strukturelle Probleme werden nicht gelöst, sondern nur zeitlich aufgeschoben – bei gleichzeitig erheblichen Zusatzkosten. Diese Zahlen decken sich mit Einschätzungen aus der früheren Debatte über mögliche Übergangslösungen, etwa den Hinweisen aus der Präferenzvariante oder den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss.

Stufe 3: Ergebnisse zu langfristigen Optionen

Für die kommenden 20 bis 25 Jahre wurden mehrere technische Varianten und Standortfragen geprüft. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und erlauben eine klare Bewertung der Möglichkeiten.

Hybridbecken

Ein zusätzliches Nichtschwimmer-Edelstahlbecken im bestehenden Sportbecken würde einen Parallelbetrieb ermöglichen. Die Prüfung zeigt jedoch zwei Nachteile: eingeschränkte Wettkampftauglichkeit und hohe Kosten. Die Investitionen lägen bei rund 10 Millionen Euro, das Jahresdefizit bei etwa 1,4 Millionen Euro.

Nur-Freibad-Betrieb

Die Analyse eines reinen Freibades mit fünf Bahnen ergibt Investitionskosten von rund 4,5 Millionen Euro und ein jährliches Defizit von etwa 850.000 Euro. Für Schulen und Vereine bleibt diese Variante jedoch unzureichend. Die starke Wetterabhängigkeit macht einen verlässlichen Schwimmbetrieb kaum möglich.

Ergebnis der Standortprüfung

Die Verwaltung hat mehrere städtische Flächen untersucht. Am Ende bleiben nur zwei innerstädtische Flächen, die überhaupt geprüft werden konnten:

  • Parkplatz Rudolf-Breitscheid-Halle
  • Parkplatz am Johann-Rist-Gymnasium

Die Prüfung zeigt jedoch deutliche Einschränkungen: Beide Flächen ermöglichen lediglich eine einfache Schwimmhalle ohne zusätzliche Erschließungsflächen. Parkplätze würden entfallen oder müssten im Obergeschoss untergebracht werden. Dazu kommen bauliche Einschränkungen wie der Baumbestand am Rudolf-Breitscheid-Platz.

Mobile Schwimmbäder wurden ebenfalls vollständig überprüft. Der VHS-Parkplatz scheidet aus, sodass nur die Fläche an der Badebucht geeignet ist. Die Verwaltung kommt daher zu einem klaren Ergebnis: Der bestehende Standort der Badebucht ist weiterhin der am besten geeignete Standort für eine neue Schwimmhalle.

Fazit

Die Prüfungen sind abgeschlossen, und die Ergebnisse fallen eindeutig aus. Kurzfristige Ersatzmöglichkeiten sind organisatorisch oder zeitlich kaum tragfähig. Eine Ertüchtigung des Lehrschwimmbeckens ist teuer und bietet keine nachhaltige Perspektive. Auch die langfristigen Varianten unterscheiden sich deutlich in Kosten und Nutzbarkeit, doch der Standortvergleich führt zu einem klaren Ergebnis: Die Badebucht bleibt der sinnvollste Ort für eine zukünftige Schwimmhalle.

 

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    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.