Anfrage zu Pkw im EU-Vogelschutzgebiet

Grüne stellen Fragen – CDU antwortet deutlich

In der Sitzung des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses (UBF) vom 22. Mai 2025 brachte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage zur Situation im EU-Vogelschutzgebiet rund um die NABU-Vogelstation in der Wedeler Marsch ein. Hintergrund waren Beobachtungen zweier abgestellter Pkw auf einer Wiesenfläche mitten im Schutzgebiet. Die Fahrzeuge sollen zur Vergrämung von Gänsen eingesetzt worden sein – laut Grünen fuhren sie sogar regelmäßig zwischen den Tieren herum.

Die Grünen stellten drei zentrale Fragen:

  1. Dürfen Autos während der Brutzeit und im Schutzgebiet auf Wiesen stehen bzw. dort herumfahren?
  2. Welche Vergrämungsmaßnahmen sind überhaupt erlaubt?
  3. Welche Lösungsansätze sieht die Verwaltung, um den Rastvögeln Ruhe zu gewährleisten – gerade im Umfeld der NABU-Station?

Die Fraktion betonte in ihrer Anfrage, dass sie die durch Gänsefraß verursachten Ernteschäden durchaus ernst nehme und die Entschädigungsregelungen des Landes unterstütze. Gleichzeitig müsse aber auch der Naturschutz ernst genommen werden – insbesondere im sensiblen Bereich rund um die NABU-Vogelstation.

CDU-Fraktion reagiert: Fahrzeuge bereits entfernt, Verständnis für Landwirte gefordert

Die CDU-Fraktion, vertreten durch Janik Schernikau (selbst Landwirt), nahm direkt in der Sitzung Stellung und stellte klar: Die fraglichen Fahrzeuge seien bereits entfernt worden. Der Grund: Die Gänse hätten sich schnell an sie gewöhnt – eine effektive Vergrämung sei so nicht möglich gewesen.

Zur Frage der Zulässigkeit erklärte Schernikau: „Vogelscheuchen“ oder bewegliche Vergrämungsmittel seien auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich erlaubt, eine präzise rechtliche Ausgestaltung sei nicht abschließend geregelt. Entscheidend sei, dass Tieren kein körperlicher Schaden zugefügt werde. Die betroffene Fläche befinde sich zudem nicht im Eigentum der Stadt – der Einfluss der Kommune sei entsprechend begrenzt.

CDU: Entschädigungen reichen bei Weitem nicht aus

In seiner Stellungnahme zeichnete Schernikau außerdem ein deutliches Bild der Lage aus Sicht der Landwirtschaft. Die neu eingeführten Entschädigungszahlungen des Landes Schleswig-Holstein würden nur sehr begrenzt greifen:

  • Es würden nur Schäden vom 1. Oktober bis 31. Mai berücksichtigt – spätere Ernteausfälle blieben unberücksichtigt.
  • Die Ermittlung erfolge durch Gutachter, deren Kostenübernahme unklar sei.
  • Die Auszahlung sei auf maximal 25.000 € pro Betrieb begrenzt – bei bis zu 2.000 € Ernteverlust pro Hektar und Schnitt sei das kaum ausreichend.
  • Der Gänsekot belaste die Flächen zusätzlich – durch Überdüngung und mögliche Krankheitsübertragung.

Die CDU sieht daher keinen Anlass, den Landwirten weitere Einschränkungen bei der Vergrämung aufzuerlegen. Im Gegenteil: Die bisherigen Maßnahmen hätten kaum Wirkung gezeigt, der Gänsebestand steige seit Jahren weiter an. Gleichzeitig kritisierte die CDU-Fraktion den Kommunikationsstil der Grünen: Man wünsche sich einen direkten Dialog mit den Landwirten – statt öffentlicher Anfragen über Verwaltung und Medien.

Fazit

Der Fall zeigt einmal mehr den Zielkonflikt zwischen Naturschutz und Landwirtschaft – und wie sensibel Eingriffe in ein Schutzgebiet kommuniziert werden müssen. Während die Grünen eine stärkere Rücksichtnahme auf Brut- und Rastvögel fordern, betonen die Landwirte ihre wirtschaftlichen Sorgen und den begrenzten Nutzen der bisherigen Entschädigungsregelungen. Die Fahrzeuge im Schutzgebiet wurden inzwischen entfernt – der grundsätzliche Zielkonflikt bleibt bestehen.

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