Einladung zur Sozialausschusssitzung am 3. Dezember 2024
Am Dienstag, den 3. Dezember 2024, findet um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Wedel die Sitzung des Sozialausschusses statt. Die Tagesordnung umfasst mehrere wichtige Themen, die die soziale Entwicklung der Stadt betreffen.
Tagesordnungspunkt 5: Kostenerstattung des Kreises Pinneberg für die Allgemeine Sozialhilfe
Hintergrund:
Zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Wedel besteht seit Jahren ein Kooperationsvertrag, nach dem Wedel Aufgaben der Allgemeinen Sozialhilfe (SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz) für den Kreis übernimmt. Die bisherigen Zahlungen des Kreises waren jedoch nicht ausreichend, um die entstehenden Kosten zu decken, was auf einen hohen Fallzahlschlüssel des Kreises und hohe interne Verrechnungskosten in Wedel zurückzuführen ist.
Verhandlungsfortschritt:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Verwaltung beauftragt, eine Neuverhandlung der Kostenerstattung mit dem Kreis durchzuführen. Der Kreis hat den Forderungen der Stadt Wedel zugestimmt und einen neuen Vorschlag vorgelegt, der vom Kreistag bereits genehmigt wurde.
Erzielte Verbesserungen:
- IT-Zuschuss: Erhöhter jährlicher Zuschuss für die Hardware, der nicht mehr jährlich beantragt werden muss.
- Zuschuss für Landesnetz: Erhöhter jährlicher Zuschuss für die Nutzung des Landesnetzes nach tatsächlichen Kosten, ebenfalls ohne jährlichen Antrag.
- Absenkung der Fallzahlen: Reduzierung der Fallzahlen in den Bereichen Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung und Asylbewerberleistungsgesetz.
Finanzielle Auswirkungen:
- Die neuen Regelungen führen zu einer jährlichen Erhöhung der Kostenerstattung um etwa 110.000 €.
- Trotz dieser Verbesserung wird der Betrag nicht ausreichen, um die hohen internen Verrechnungskosten in Wedel vollständig zu decken, bringt jedoch eine deutliche Entlastung.
Laufzeit und Ausblick:
- Der neue Vertrag gilt bis zum 31.12.2027 und wird anschließend evaluiert.
- Weitere Anpassungen, insbesondere in anderen Bereichen der Fallzahlen, werden von der Verwaltung angestrebt.
Nichtöffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt 9: Vertragliche Vereinbarung über die Nutzung einer Wohnunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen - Rissener Straße 94
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
BV enthält den Namen des Vermieters sowie einzelne Vertragsinhalte. Aufgrund berechtigter Interessen Einzelner ist die Öffentlichkeit auszuschließen.