Am morgigen Donnerstag, den 30. April 2026, kommt der Rat der Stadt Wedel um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses zusammen. Die Tagesordnung ist umfangreich und spiegelt die aktuellen Herausforderungen der Stadt wider: Es geht um moderne Nahversorgung, die Förderung von Kultur trotz knapper Kassen und die rechtliche Neuausrichtung kommunaler Gebühren.
Modernisierung am Kronskamp: Ein neuer Lidl für Wedel (TOP 6)
Ein zentraler Punkt der Stadtentwicklung ist die geplante Neugestaltung des Lidl-Standortes an der Rissener Straße 112-114. Der bestehende Discounter entspricht nicht mehr den aktuellen Standards und soll durch eine moderne „Metropolfiliale“ ersetzt werden.
- Vergrößerung: Die Verkaufsfläche soll von derzeit 1.300 m² auf etwa 1.900 m² steigen.
- Verfahren: Der Rat entscheidet morgen über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 sowie über die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden.
- Finanzierung: Die Planungskosten werden vollständig vom Investor getragen, sodass der städtische Haushalt hier nicht belastet wird.
Kulturnacht 2026: Die schwierige Frage der Privilegierung (TOP 7)
Die Kulturnacht ist ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Wedel. Zur Debatte steht morgen, ob die Veranstaltung für das erste Halbjahr 2026 „privilegiert“ wird. Dies würde bedeuten, dass die Stadt dem Verein Wedel Marketing Leistungen des Bauhofs kostenfrei zur Verfügung stellt und auf Verwaltungsgebühren verzichtet.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch eine Ablehnung. Angesichts der prekären Haushaltslage sieht sie die Stadt außerstande, diese freiwillige Leistung in Höhe von rund 3.300 Euro zu übernehmen. Sollte der Rat dieser Empfehlung folgen, müsste der Verein die Kosten aus Eigenmitteln decken, was Auswirkungen auf den Umfang der Veranstaltung haben könnte.
Attraktiver Arbeitgeber: Einführung von Firmenfitness (TOP 8)
Um im Wettbewerb um Fachkräfte mit benachbarten Kommunen und dem Kreis Pinneberg bestehen zu können, plant die Stadt die Einführung eines Firmenfitnessprogramms. Die Verwaltung schlägt vor, die Teilnahme der Mitarbeitenden mit bis zu 35 Euro monatlich zu bezuschussen. Interessanterweise sollen hierfür Mittel genutzt werden, die im Haushalt bereits für Mobilitätszuschläge vorgesehen waren, dort aber aktuell nicht voll ausgeschöpft werden.
Das Standesamt im Reepschlägerhaus? (TOP 10.1.3)
Eine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Diskussion um eine neue Nutzung des Reepschlägerhauses angestoßen. Die Idee: Das Standesamt zieht dort ein oder richtet zumindest ein Trauzimmer ein. Die Antwort der Verwaltung fällt jedoch differenziert aus:
- Umzug: Ein kompletter Umzug wird kritisch gesehen. Grund sind die umfangreichen Papierregister und Familienbücher, die physisch vor Ort sein müssen, sowie der Platzbedarf für die IT.
- Trauzimmer: Trauungen im Garten sind grundsätzlich denkbar, allerdings ist die Personaldecke im Standesamt mit 2,5 Stellen sehr dünn. Neue gesetzliche Aufgaben wie das Selbstbestimmungsgesetz und die Namensrechtsreform binden bereits erhebliche Kapazitäten.
Rechtssicherheit bei der Straßenreinigung (TOP 10.1.4)
Nachdem das Oberverwaltungsgericht die bisherige Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für unwirksam erklärt hat, muss die Stadt nun handeln. Das Urteil wird am Tag der Sitzung rechtskräftig. Die Verwaltung informiert morgen über den Fahrplan zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände:
- Rückwirkung: Es ist geplant, eine neue Satzung rückwirkend zum 01.07.2023 zu erlassen.
- Bescheide: Bestandskräftige Dauerbescheide werden zum Jahresbeginn 2026 aufgehoben. Bürger, die gegen ihre Bescheide geklagt hatten, erhalten ihre Gebühren zunächst zurück, müssen aber mit einer Neubescheidung auf Basis der neuen Kalkulation rechnen.
- Schlechterstellungsverbot: Wichtig für die Anwohner ist, dass bei einer rückwirkenden Neuregelung niemand schlechter gestellt werden darf als nach der alten Satzung.