Ausgangslage: Wedel liegt über dem Vergleichsniveau
Im Frühsommer legte die Verwaltung der Stadt Wedel einen Vergleich der Aufwandsentschädigungen mit anderen Städten vor, darunter Pinneberg, Elmshorn und Quickborn. Die Übersicht zeigte, dass Wedel bei den gezahlten Entschädigungen seit Jahren im oberen Bereich liegt.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage landesweit festgelegter Höchstsätze. Jede Kommune entscheidet selbst, in welchem Umfang sie diese ausschöpft. Gerade bei der Funktion der Stadtpräsidentin beziehungsweise des Stadtpräsidenten sind die Unterschiede zwischen den Städten gut nachvollziehbar, da die Berechnungsgrundlage identisch ist.
Während viele vergleichbare Mittelstädte niedrigere Werte ansetzen, hat Wedel bislang einen besonders hohen Anteil des zulässigen Rahmens genutzt.
Ziel des Änderungsantrags: eigener Beitrag zur Konsolidierung
Mit dem Änderungsantrag verfolgt die CDU-Ratsfraktion ein klares Ziel: Auch bei den eigenen Aufwandsentschädigungen soll ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Der Antrag knüpft inhaltlich an die bereits geführte Debatte an und ist keine Kehrtwende, sondern eine Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen.
Aus Sicht der Fraktion ist entscheidend, dass Konsolidierung nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern oder von einzelnen städtischen Bereichen eingefordert wird, sondern auch dort stattfindet, wo politische Entscheidungsträger selbst betroffen sind.
Neue Entschädigungssatzung als Anlass
Auslöser für die erneute Befassung ist eine Änderung auf Landesebene. Mit der Landesverordnung vom 10. November 2025 wurden die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung um 75 Prozent angehoben. Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage BV/2025/106 dargestellt, dass eine unveränderte Fortschreibung der bisherigen Wedeler Regelungen zu jährlichen Mehrkosten von über 130.000 Euro führen würde.
Um diesen Effekt zu vermeiden, sieht der Verwaltungsentwurf eine deutliche Absenkung der bisherigen Bemessungsgrundlage vor. Ziel ist es, die absoluten Entschädigungsbeträge auf etwa dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.
Warum die CDU weitergehende Schritte vorschlägt
Die CDU unterstützt den Ansatz, landesrechtlich verursachte Mehrkosten zu vermeiden. Aus ihrer Sicht reicht es jedoch nicht aus, die Entwicklung lediglich zu neutralisieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage soll die Anpassung genutzt werden, um die Entschädigungen insgesamt abzusenken.
Konkret schlägt die CDU vor, die Aufwandsentschädigungen in der neuen Satzung niedriger festzulegen als im Verwaltungsentwurf vorgesehen. Der vorgeschlagene Bemessungssatz liegt bei 48 Prozent des landesrechtlichen Höchstwertes. Dieser Prozentsatz dient dabei lediglich als rechnerische Grundlage; im Mittelpunkt steht die tatsächliche Senkung der Zahlungen.
Nach Berechnung der CDU würde dieser Schritt zu jährlichen Einsparungen von rund 20.000 Euro führen. Gleichzeitig würde Wedel sich damit am durchschnittlichen Entschädigungsniveau vergleichbarer Mittelstädte orientieren.
Auswirkungen auf weitere Funktionen
Der Entschädigungssatz der Stadtpräsidentin beziehungsweise des Stadtpräsidenten bildet die Grundlage für zahlreiche weitere Funktionen. Eine Absenkung dieses Basissatzes wirkt sich daher nicht nur auf einzelne Positionen aus, sondern auf einen größeren Teil der Entschädigungsstruktur.
Zur Diskussion um „Wertschätzung“
In der politischen Debatte wurde wiederholt der Begriff der „Wertschätzung“ angeführt. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob geringere Entschädigungen als Ausdruck mangelnder Anerkennung zu verstehen seien.
Die CDU widerspricht dieser Sichtweise. Wertschätzung bemesse sich nicht an der Höhe einer pauschalen Zahlung, sondern an der Art des Umgangs, der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Verantwortung für die Stadt. Eine Absenkung der Entschädigungen stelle daher keinen persönlichen Angriff dar.
Interne Links zum Kontext
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Zusammenfassung
Die CDU beantragt eine Absenkung der Aufwandsentschädigungen in Wedel, um einen eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Anlass ist eine neue Entschädigungssatzung, die durch deutlich erhöhte Landes-Höchstsätze erforderlich wurde. Während der Verwaltungsentwurf auf eine reine Kostenneutralität zielt, schlägt die CDU eine weitergehende Senkung vor. Der genannte Prozentsatz ist dabei Mittel zum Zweck – im Mittelpunkt steht die tatsächliche Reduzierung der Ausgaben.