Planungsausschuss am 10. Februar: Zukunftsentscheidungen für den Schulauer Hafen

Am Dienstag, den 10. Februar 2026, um 18:30 Uhr kommt der Planungsausschuss im Ratssaal des Rathauses (Rathausplatz 3-5) zusammen. Diese Sitzung befasst sich mit Projekten, welche das Gesicht unserer Stadt und den Umgang mit unserer Geschichte nachhaltig prägen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Sitzung vor Ort zu verfolgen und die Einwohnerfragestunde zu Beginn für ihre Anliegen zu nutzen.


Schulauer Hafen: Zwischen Aufbruchstimmung und Detailfragen

Ein zentraler Punkt der Tagesordnung ist das Projekt „Boutique Hafen Wedel-Schulau“. Hierzu liegt ein konkreter Beschlussvorschlag vor, der Verwaltung den Auftrag zu geben, die weitere Entwicklung positiv zu begleiten. Ziel ist es, ein realisierbares und wirtschaftliches Konzept für eine Nutzung mit Hausbooten, Sportbooten und Traditionsschiffen zu erstellen.

Wichtig für die Stadt: Den Investoren soll eine Planungssicherheit bis zum 30. September 2026 gewährt werden, wobei für Wedel selbst keinerlei Kosten oder Risiken entstehen.

Antworten auf die Fragen der Fraktionen

Im Vorfeld hatten die Fraktionen (CDU, SPD und Grüne) detaillierte Fragen zur Ausrichtung des Hafens gestellt. Die nun vorliegenden Antworten der Projektentwickler geben wichtige Einblicke:

  • Kein „Wohlstandsghetto“: Die Planer entgegnen der Sorge vor einem elitären Rückzugsort deutlich. Ziel ist ein Angebot für den Durchschnittsurlauber. Ein Hausboot für bis zu acht Personen soll saisonal zwischen 300 und 400 Euro pro Nacht kosten – das entspricht bei voller Belegung weniger als 60 Euro pro Person und liegt damit im Bereich normaler Ferienwohnungen.
  • Offenheit für alle: Der Hafen soll ein Ort für alle Wedeler und Gäste bleiben. Gastronomie und öffentliche Flächen sollen bewusst keine exklusiven Zonen werden. Ein Anspruch auf absolute Ungestörtheit soll von Tag eins an vermieden werden, um Konflikte mit bestehenden Nutzungen – wie feiernden Jugendlichen oder grillenden Familien – gar nicht erst entstehen zu lassen.
  • Technische Herausforderungen: Themen wie die notwendige jährliche Sedimenträumung (Baggerung) und die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasserentsorgung sind bereits Teil der laufenden Detailplanung.

Possehl-Gelände: Fokus auf ein würdevolles Gedenken

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur künftigen Nutzung des ehemaligen Possehl-Geländes an der Rissener Straße. Hier geht es nicht nur um die bauliche Entwicklung durch den Investor (DHL), sondern vor allem um die Zukunft des dortigen KZ-Gedenksteins.

Die Verwaltung wird durch den Antrag gebeten, frühzeitig das Gespräch mit dem Investor zu suchen, um den Gedenkort aufzuwerten:

  • Raum für Erinnerung: Die aktuelle Situation auf einer sehr kleinen Fläche direkt an der stark befahrenen Rissener Straße wird als unzureichend kritisiert. Verkehrslärm und Platzmangel erschweren ein würdevolles Gedenken erheblich.
  • Sicherheit und Barrierefreiheit: Besonders bei Besuchen internationaler Gruppen – wie der niederländischen „Stichting Oktober 44“ – wird es auf dem schmalen Areal gefährlich eng. Da viele Angehörige der Opfer bereits im fortgeschrittenen Alter sind, ist eine sicherere und besser zugängliche Gestaltung dringend notwendig.
  • Integration in die Planung: Es soll geprüft werden, ob der Gedenkort im Zuge der Neuentwicklung erweitert oder an eine ruhigere, angemessenere Stelle auf dem Areal integriert werden kann.

Diese Initiative wird auch vom Arbeitskreis gegen Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit unterstützt, um sicherzustellen, dass Wedel einen Ort erhält, an dem die Geschichte der Opfer des NS-Staates angemessen gewürdigt werden kann.


Termin-Check für Interessierte:

  • Wann: Dienstag, 10.02.2026, 18:30 Uhr
  • Wo: Ratssaal im Rathaus Wedel (barrierefrei)
  • Themen: Stadthafen-Nutzungskonzept, Gedenkort Possehl-Gelände, Einwohnerfragestunde

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    Thomas Fritz kommentierte auf Sonntag, 13. April 2025 09:00
    Ich finde die Ansiedelung von DHL gut und würde das gerne so beschloßen sehen. Die Idee eines zusätlichen EDEKA sehe ich skeptisch. Was garantiert uns das der Eigentümer nich EDEKAs an anderen Stellen in Wedel dafür schließt. Der EDEKA in den Welau-Arkaden wäre ein Ankermieter sein weggeang würde der Bahnhofstraße[…]
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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Vielen Dank für den Hinweis – völlig richtig: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden die Arbeitsverhältnisse in der Regel unverändert übernommen. Das schränkt natürlich auch die „Flexibilität“ eines möglichen privaten Betreibers deutlich ein und ist ein weiterer Grund, warum die Übernahme eines defizitären Betriebs w[…]
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.