Seit dem Auszug des Elektrofachmarktes Euronics stehen die betroffenen Flächen an der Rissener Straße 125 leer. Eine nahtlose Nachnutzung unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hat sich als schwierig erwiesen. Nun gibt es einen konkreten Interessenten: Der Non-Food-Discounter "Action" möchte sich an diesem Standort ansiedeln. Um dies zu ermöglichen, muss die Politik jedoch die planungsrechtlichen Voraussetzungen anpassen.
Warum der Bebauungsplan geändert werden muss
Der aktuell gültige Bebauungsplan (B-Plan Nr. 72 "Einkaufszentrum Rissener Straße") legt genau fest, welche Sortimente in dem Fachmarktzentrum verkauft werden dürfen. Das Konzept von "Action" sieht ein häufig wechselndes Warenangebot aus sogenannten zentren- und nahversorgungsrelevanten Rest- und Sonderposten vor. Dieses spezifische Modell ist nach den jetzigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig.
Damit die Ansiedlung möglich wird, stehen zwei formale Schritte an:
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Aufstellungsbeschluss (BV/2026/062): Der B-Plan soll geändert werden, um das Konzept planungsrechtlich für die Zukunft rechtssicher zuzulassen und den Standort an heutige Handelsstrukturen anzupassen.
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Befreiung / Nutzungsänderung (BV/2026/063): Um einen langen Leerstand bis zum formalen Abschluss des B-Plan-Verfahrens zu vermeiden, soll vorab das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung erteilt werden. Dieses Vorgehen ist bereits mit der Landesplanung abgestimmt.
Die Eckdaten zum Vorhaben
Die Pläne für den neuen Markt umfassen folgende Anpassungen an der Bestandsimmobilie:
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Die reine Verkaufsfläche wird im Vergleich zum vorherigen Elektromarkt von ca. 1.450 Quadratmetern auf 1.100 Quadratmeter verkleinert.
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Die gewonnene Fläche wird stattdessen als Lagerraum genutzt.
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Die Grundfläche sowie der umbaute Raum des Gebäudes bleiben unverändert.
Auswirkungen auf die Wedeler Innenstadt
Bei Neuansiedlungen im Einzelhandel stellt sich stets die berechtigte Frage, ob diese der Innenstadt oder unseren anderen Versorgungszentren schaden könnten. Hierzu wurde ein externes Gutachten (Auswirkungsanalyse) in Auftrag gegeben.
Das Gutachten vom Juli 2026 kommt zu dem Schluss, dass von dem "Action"-Markt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Innenstadt oder andere Nahversorgungszentren in Wedel und Umgebung zu erwarten sind. Stattdessen kann die Ansiedlung laut Analyse helfen, das Angebotsspektrum in unserer Stadt zu erweitern und Kaufkraft, die sonst in Nachbarkommunen abfließt, in Wedel zu binden.
Weitere Informationen zum Thema
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Link zum Ratsinformationssystem: Vorlage BV/2026/062 (Aufstellungsbeschluss)
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Link zum Ratsinformationssystem: Vorlage BV/2026/063 (Nutzungsänderung)
Termine der politischen Beratung:
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Vorberatung im Planungsausschuss: 25.08.2026
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Entscheidung im Rat der Stadt Wedel: 10.09.2026
Ihr Jan Lüchau