Zusammenfassung der Einladung zur HFA-Sitzung am 07. Juli 2025

Zusammenfassung der Einladung zur HFA-Sitzung am 07. Juli 2025

📅 Datum und Ort der Sitzung

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) findet am Montag, den 07. Juli 2025, ab 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Wedel statt. 


📑 Tagesordnung – Öffentlicher Teil

TOP 1–2: Einwohnerfragestunde und Anhörung der Beiräte

Zu Beginn der Sitzung erhalten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen zu aktuellen politischen Themen zu stellen oder Anliegen direkt an die Ausschussmitglieder zu richten. Ebenso sind die Beiräte eingeladen, ihre Einschätzungen und Empfehlungen zu bestimmten Themen vorzubringen – eine wichtige Form der Beteiligung und Transparenz.

TOP 3: Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung vom 26.05.2025

Das Protokoll der letzten HFA-Sitzung wird zur Genehmigung vorgelegt. Es dokumentiert die damaligen Entscheidungen und Diskussionen und bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung offener Themen.


TOP 4 – Freigabe des Sperrvermerks im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Gewerbeamt

Hintergrund:

Die Verwaltung beantragt die Freigabe eines Sperrvermerks für eine im Stellenplan 2025 neu eingeworbene halbe Stelle (Besoldungsgruppe A 10, 20,5 Std./Woche) im Bereich „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Gewerbeamts (Stellen-Nr. 1-302-09). Die Stelle war bislang mit einem Sperrvermerk versehen.

Verwaltungsbegründung:

  • Ausgangspunkt war eine Überlastungsanzeige des bisherigen Stelleninhabers Anfang 2024.

  • Es haben sich erhebliche Rückstände angesammelt, u. a. bei:

    • Gaststättenerlaubnissen

    • Gewerbeuntersagungsverfahren

    • Prüfungen im Bewachungsgewerbe

    • Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung

    • Vor-Ort-Kontrollen und Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Eine Stellenbemessung durch den Bereich Organisation ergab einen tatsächlichen Bedarf von 1,365 VZÄ – es steht aber nur 1,0 VZÄ zur Verfügung.

  • Besonders die Berücksichtigung bislang nicht umsetzbarer Aufgaben und der Wunsch nach Doppelbesetzung bei Vor-Ort-Kontrollen (z. B. zur Sicherheit) untermauern den Bedarf.

Kosten:

  • Die neue Stelle verursacht jährliche Personalkosten von rund 26.150 € (bei 20,5 Stunden/Woche).

  • Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt, es handelt sich nicht um eine neue freiwillige Leistung.

  • Eine separate Gegenfinanzierung ist nicht erforderlich.

Folgen bei Nichtfreigabe:

  • Weitere Rückstände

  • Verzögerungen bei Verfahren

  • Imageverlust als Wirtschaftsstandort

  • Beschwerden von Gewerbetreibenden


TOP 5 – Neue Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für das Rechnungsprüfungsamt

Die Verwaltung legt eine umfassend überarbeitete Rechnungsprüfungsordnung vor, die die bisherige Geschäftsordnung von 2014 ersetzt. Ziel ist eine zeitgemäße, rechtssichere und unabhängige Ausgestaltung der Rechnungsprüfung – im Einklang mit §§ 114–116 GO SH und Standards des IDRD.

🔹 Wesentliche Neuerungen:

  • Rückkehr zur sachlich korrekten Bezeichnung „Rechnungsprüfungsamt (RPA)“

  • Präzisierung der Prüfaufgaben (Jahresabschlüsse, Vergaben, Beteiligungen etc.)

  • Stärkung der Rechte und Unabhängigkeit des RPA gegenüber Rat und Verwaltung

  • Einführung verbindlicher Fristen, Beteiligungspflichten und digitalem Datenzugriff

  • Aufhebung der alten Ordnung – Inkrafttreten: 01.08.2025

Die neue RPO ist ein wichtiger Baustein für Klarheit, Kontrolle und Effizienz in der kommunalen Haushaltsführung. Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten.


TOP 6 – Entscheidung über die Einführung einer Beherbergungssteuer

Die Stadt Wedel prüft die Einführung einer Beherbergungssteuer („Bettensteuer“) ab dem 01.01.2026. Der ursprüngliche Beschluss dazu wurde bereits 2023 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gefasst. Eine erste Satzungsvorlage wurde im Februar 2025 vertagt. Nun legt die Verwaltung vier Varianten vor:

🔹 Beschlussoptionen:

  • 4 % auf Bruttoübernachtungspreis (bis zu 200.000 € Einnahmen/Jahr)

  • Reduzierter Satz: 2 % (etwa 100.000 € Einnahmen)

  • Staffelmodell nach Preisklassen (Hamburger Modell)

  • Verzicht auf Steuer (kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung)

 


TOP 7 – Liquidation der Beteiligung an der evyCloud GmbH

Die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH sollen ihre Beteiligung an der evyCloud GmbH in Höhe von 15 % (Nennwert: 3.750 €) vollständig auflösen. Der HFA befasst sich mit der erforderlichen Zustimmung.

🔹 Hintergrund:

  • Ursprünglich war geplant, gemeinsam Power-Cloud-Lizenzen für eine digitale Energiekundenabrechnung zu nutzen.

  • Das Konzept ist gescheitert: Der Lizenzgeber wurde verkauft, der Markt entwickelte sich anders, zusätzliche Kunden blieben aus.

  • Auch der Hauptgesellschafter hat sich zurückgezogen.

🔹 Ziel der Maßnahme:

  • Klare Bereinigung des Beteiligungsportfolios

  • Konzentration auf tragfähige, strategisch relevante Beteiligungen

  • Kein weiteres Kapital für ein nicht tragfähiges Projekt

Die Zustimmung des Aufsichtsrats liegt vor. Die Verwaltung empfiehlt die Liquidation ausdrücklich.


TOP 8 – Dienstreisegenehmigung für Bürgermeisterin Fisauli-Aalto (rückwirkend ab 01.02.2025)

Der HFA soll der Bürgermeisterin rückwirkend eine pauschale Genehmigung für Dienstreisen innerhalb Deutschlands erteilen – einschließlich der Nutzung ihres privaten PKW. Die Genehmigung ist widerruflich.

🔹 Hintergrund & Begründung:

  • Dienstreisen gehören regelmäßig zu den Amtsaufgaben.

  • Der Dienstwagen der Bürgermeisterin wurde auch anderen Bediensteten zur Verfügung gestellt.

  • Die Verwaltung reduziert den Fuhrpark aus Kostengründen.

  • Alternativ: Einzelfallgenehmigungen, die als bürokratisch und ineffizient gelten.

🔹 Ziel der Regelung:

  • Klare, dauerhafte Rechtsgrundlage

  • Verwaltungsvereinfachung

  • Flexibilität und Transparenz bei dienstlicher Mobilität

Gemäß GO SH und Hauptsatzung ist der HFA zuständig.


TOP 9 – III. Nachtragssatzung: Sozialklausel bei Unterkunftsgebühren wird gestrichen

Der HFA berät über eine Änderung der Gebührensatzung für städtische Unterkünfte. Die pauschale Sozialklausel (§ 13) soll entfallen. Stattdessen wird eine individuelle Härtefallregelung eingeführt.

🔹 Hintergrund:

  • Bisherige Ermäßigungen (20 % / 40 %) für Selbstzahlende führten zu rund 90.000 € Mindereinnahmen jährlich.

  • Die Maßnahme ist Teil des Konsolidierungsprogramms „Haushaltssicherung 2028“.

🔹 Neue Regelung:

  • Pauschale Rabatte entfallen vollständig.

  • Künftig nur noch Einzelfallprüfung auf Antrag – bei nachgewiesener Existenzgefährdung und ohne Sozialleistungsanspruch.

🔹 Begründung der Verwaltung:

  • Kein erkennbarer Vermittlungsvorteil für Ermäßigungsberechtigte.

  • Reduzierter Anreiz zur selbständigen Wohnungssuche.

  • Entlastung von Personalressourcen im Fachdienst Soziales.

🔹 Finanzielle Auswirkungen:

  • Mehreinnahmen: +30.000 € (2025), +50.000 € (2026), +90.000 € (ab 2027)

  • Keine neuen freiwilligen Leistungen, keine zusätzliche Belastung


TOP 10 – Grundsatzbeschluss zur Aufnahme mittelfristiger Kassenkredite

Die Verwaltung beantragt, künftig Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufnehmen zu dürfen. Der Höchstbetrag soll bei 20 Mio. € liegen, die maximale Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungszeitraums (derzeit: Ende 2028).

🔹 Hintergrund:

  • Kassenkredite dienen der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit – sie sind keine Investitionsmittel.

  • Der Bestand belief sich im Jahresabschluss 2024 bereits auf 24 Mio. €.

  • Die Planung für 2026–2028 zeigt weiterhin ein strukturelles Defizit: Insgesamt entsteht ein voraussichtlicher Finanzmittelfehlbetrag von –42,16 Mio. € bis Ende 2028.

🔹 Ziel des Grundsatzbeschlusses:

  • Finanzielle Planungssicherheit in Zeiten negativer Finanzmittelsalden

  • Zinsvorteile durch längere Laufzeiten und bessere Angebote

  • Beitrag zur langfristigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit

🔹 Alternativen:

  • Verzicht auf mittelfristige Kredite = weiterhin kurzfristige Überbrückung → Risiko steigender Zinslast

💶 Finanzielle Auswirkungen:

  • Keine neuen freiwilligen Leistungen

  • Haushaltsmittel sind veranschlagt

  • Kein sofortiger Mittelabfluss – es geht um die Ermächtigung zur flexiblen Steuerung


TOP 11 – Fortführung Mobilitätszuschuss (Beschluss vom 06.04.2023)

Zum Tagesordnungspunkt 11 sind zum Zeitpunkt der Einladung noch keine Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem (Allris) veröffentlicht worden.

 


TOP 12 – Annahme einer Sachspende für Spielplatz Pinneberger Straße

Der HFA soll über die Annahme einer Sachspende im Wert von 15.000 € entscheiden. Gespendet wird ein neues Spielgerät („Gurtsteg“) für den Spielplatz an der Pinneberger Straße.

🔹 Hintergrund:

  • Spender ist Herr Wolf, engagiert als Spielplatzpate.

  • Das Gerät wurde in Abstimmung mit der Stadtjugendpflege ausgewählt.

  • Der „Gurtsteg“ ist ein elastisches Spielgerät mit Trampolinwirkung – ideal für Bewegung, sensorische Aktivität und gemeinsames Spiel.

🔹 Nutzen & Einordnung:

  • Verbesserung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche

  • Besonders geeignet auch für Kinder mit sensorischen Einschränkungen

  • Umsetzung eines Wunsches aus Kinderbeteiligungsverfahren

  • Hochwertiges, langlebiges Material; Aufbaukosten sind inbegriffen

💶 Finanzielle Bewertung:

  • Keine Eigenmittel der Stadt erforderlich

  • Folgekosten laut Verwaltung minimal (nur bei mutwilliger Beschädigung)

  • Keine neue freiwillige Leistung, keine Ausweitung des Haushalts

Die Verwaltung empfiehlt die Annahme – die Entscheidung obliegt dem HFA.


TOP 13 – Neuausrichtung Wedel Marketing

Auch für TOP 13 liegen derzeit keine Unterlagen in Allris vor.


TOP 14.5 – Fiskalische Bewertung städtischen Wachstums (Antwort auf Antrag der WSI)

Die Stadtverwaltung hat auf Antrag der WSI-Fraktion eine modellhafte fiskalische Bewertung vorgelegt, welche Auswirkungen ein Einwohnerzuwachs um 1.000 Personen auf den städtischen Haushalt hätte – unter Annahme, dass sich Struktur, Einkommen und Alter der neuen Einwohner:innen nicht wesentlich von der heutigen Bevölkerung unterscheiden.

📈 Einnahmen: +1,36 Mio. €

  • Grundsteuer B: +350.000 €

  • Einkommenssteueranteil: +808.000 € (zeitverzögert)

  • Zuweisung nach § 32 FAG: +73.500 €

  • Schlüsselzuweisungen vom Land: +578.900 €

  • Bagatellsteuern: +12.000 €

  • → Summe der Mehrerträge: ca. 1,36 Mio. € jährlich

📉 Aufwendungen: –867.800 €

  • Schule: –401.200 €

  • Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Kita): –435.600 €

  • Soziale Hilfen: –31.000 €

Weitere städtische Aufgabenbereiche (z. B. Verwaltung, Kultur, Ordnung) werden durch 1.000 zusätzliche Menschen laut Verwaltung nicht wesentlich zusätzlich belastet.

📊 Saldo: +489.800 € Verbesserung des Jahresergebnisses

📌 Kennzahlen aus dem Modell:

  • +1.607 € Mehrerträge je zusätzlichem Erwachsenen

  • –868 € durchschnittliche Mehraufwendungen pro Person

  • –4.010 € pro schulpflichtigem Kind

  • –7.920 € pro Kind unter 6 Jahren


TOP 17 – Grundstücksangelegenheit in der Straße Eichkamp (nichtöffentlich)

Dieser Tagesordnungspunkt wird nichtöffentlich behandelt. Die Vorlage enthält personenbezogene Daten sowie vertrauliche Angaben zu Verkaufsverhandlungen und Vertragsinhalten. Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 GO SH ist die Öffentlichkeit daher auszuschließen.

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