Ein photojournalistisches Foto eines Holzschreibtisches im Vordergrund, auf dem Stapel von Euro-Münzen, bunte Holzklötze und ein Bleistift scharf abgebildet sind. Der unscharfe Hintergrund zeigt ein helles Grundschulklassenzimmer mit Kindern, die an Tischen sitzen. Dies ist eine visuelle Metapher für kommunale Finanzen und Bildungsinvestitionen.
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Sachstandsbericht: Erläuterungen zur neuen Gebührensatzung für die Ganztagsbetreuung in Wedel

Im Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss am 13. Mai 2026 wurde der aktuelle Sachstand zur neuen Beitragsordnung für die Ganztagsbetreuung an den Wedeler Grundschulen vorgestellt. Das Thema betrifft viele Familien in unserer Stadt. Um Ihnen einen transparenten Überblick zu geben, fasse ich die wichtigsten Punkte und Hintergründe der Vorlage zusammen.

Zwei unterschiedliche Beitragsmodelle

Es wird für eine Übergangszeit zwei verschiedene Berechnungsmodelle geben:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die ab dem 1. August 2026 eingeschult werden und unter den neuen Rechtsanspruch fallen, gilt eine neue Gebührenstruktur, die sich an den Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein orientiert.
  • Für Kinder der Klassen 2 bis 4, die keinen Rechtsanspruch haben, wird die bisherige Beitragsordnung angewandt. Diese beinhaltet die bereits beschlossene Gebührenerhöhung von 10 Prozent. Diese Regelung gilt noch für maximal drei Jahre, bis alle Jahrgänge in den Rechtsanspruch hineingewachsen sind.

Die Verwaltung merkt an, dass ein einheitliches System im Sinne des Bürokratieabbaus und der Transparenz sinnvoller wäre. Eine Ausweitung der neuen Konditionen auf alle Jahrgänge wäre jedoch eine freiwillige Leistung der Stadt, die zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Gemäß unseres Konsolidierungsbeschlusses bedarf es hierfür einer Gegenfinanzierung, die im aktuellen Doppelhaushalt 2026/2027 nicht abgebildet ist. Eine aufwandsneutrale Umsetzung ist nicht möglich, da die neuen Fördermittel des Landes lediglich die Ausgaben für den ersten Jahrgang abdecken.

Aus "Schulkinderbetreuung" wird "Ganztagsbetreuung"

  • Mit der rechtlichen Anpassung ändert sich auch der offizielle Begriff in Wedel.
  • Die Nachmittagsbetreuung unterliegt nun formal dem Schulgesetz und ist keine unabhängige Betreuungsinstanz mehr.
  • Dies soll die konzeptionelle Verzahnung von Schulvormittag und Nachmittag zu einer gemeinsamen Schule verdeutlichen.

Die neuen Kosten im Überblick

Moorwegschule (MWS) und Altstadtschule (ATS):

  • Die Beiträge orientieren sich an einer 5-Tage-Woche und sind auf volle Euro abgerundet.
  • Ein 8-Stunden-Platz kostet zukünftig 135 Euro im Monat.
  • Für 7 Stunden fallen 118 Euro an, für 6 Stunden sind es 101 Euro.
  • In diesen Beiträgen sind die Kosten für die Teilnahme an der Ferienbetreuung bereits inkludiert.

Albert-Schweitzer-Schule (ASS):

  • Als gebundene Ganztagsschule erfüllt die ASS den Rechtsanspruch von Montag bis Donnerstag bereits kostenfrei.
  • Zur Abdeckung des Rechtsanspruchs am Freitag (Betreuung von 13 bis 16 Uhr) fallen monatliche Beiträge an.
  • Ein Betreuungsplatz für 6 Stunden an diesem einen Tag kostet 20 Euro, für 7 Stunden 23 Euro und für 8 Stunden 27 Euro.

Geschwisterermäßigung und Sozialstaffel

  • Gemäß den Richtlinien wird eine Geschwisterermäßigung angewandt: Für das zweite Kind in der Ganztagsbetreuung gibt es eine Ermäßigung von 50 Prozent.
  • Für das dritte und jedes weitere Kind entfallen die Gebühren zu 100 Prozent.
  • Familien mit geringem Einkommen können eine Reduzierung beantragen.
  • Bezieher von Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden auf Antrag komplett von den Gebühren befreit.

Vertragslaufzeiten und Flexibilität

  • Um den Verwaltungsaufwand zu senken, erhalten die Erstklässler ab diesem Sommer Betreuungsverträge, die über die gesamte Grundschulzeit laufen, anstatt wie bisher nur für ein Jahr.
  • Der Wunsch vieler Eltern nach einer flexibleren, tageweisen Buchung der Betreuung ist in der Satzung explizit nicht vorgesehen.
  • Die Verwaltung begründet dies zum einen mit dem Bildungsanspruch des Landes, der eine regelmäßige Teilnahme vorsieht, um Vormittag und Nachmittag sinnvoll zu verzahnen.
  • Zum anderen würden flexible Einnahmen bei gleichbleibenden fixen Personalkosten der festangestellten städtischen Mitarbeiter zu einer Unterfinanzierung führen.

Weitere Informationen zum Thema

Ihr Jan Lüchau

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