Die Stadtverwaltung Wedel plant ein Interessenbekundungsverfahren, um ein tragfähiges Konzept für die künftige kulturelle Nutzung des Reepschlägerhauses zu finden. Vorangegangene Lösungsansätze, darunter die Vergabe an eine private Bürgerstiftung sowie der Umzug der Musikschule, lassen sich aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht wie erhofft umsetzen. Der Rat der Stadt entscheidet im November über das weitere Vorgehen.
Die Zukunft des traditionsreichen Reepschlägerhauses beschäftigt die Wedeler Kommunalpolitik bereits seit Monaten. Hintergrund ist die angespannte finanzielle und personelle Situation des aktuellen Förderkreises, der den Café-Betrieb zum 31. Dezember 2025 einstellen wird. Der Förderkreis teilte mit, den Unterhalt des städtischen Gebäudes ab Anfang 2026 voraussichtlich nicht mehr eigenständig leisten zu können.
Stiftungsmodell scheitert an Kommunalrecht
Zuletzt hatte eine Interessengemeinschaft ein Konzept zur Gründung einer „Bürgerstiftung Reepschlägerhaus“ erarbeitet. Der im August 2026 vorgelegte Businessplan sah vor, dass das Gebäude samt Grundstück für einen symbolischen Euro in das Eigentum der Stiftung übergeht.
Eine offizielle Prüfung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ergab jedoch im September 2026, dass dieses Vorhaben so nicht zulässig ist. Gemäß § 88 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH) darf Gemeindevermögen nicht an eine private Stiftung und nicht erheblich unterhalb des tatsächlichen Verkehrswertes eingebracht oder veräußert werden. Aufgrund dieser rechtlichen Hürde wurden offene Fragen zu künftigen Sanierungs- und Instandhaltungskosten im vorgelegten Stiftungskonzept von der Verwaltung nicht weiter verfolgt.
Keine Verlagerung der Musikschule
Auch der im April 2026 intensiv diskutierte Vorschlag, die städtische Musikschule aus Konsolidierungsgründen in das Reepschlägerhaus zu verlegen, wird vorerst nicht priorisiert. In den bisherigen Ausschussberatungen äußerten Kommunalpolitiker deutliche Bedenken, da die kulturelle Ausrichtung des Hauses für die breite Öffentlichkeit erhalten bleiben soll. Zudem stieß die damit verbundene Auslagerung von Teilen des Musikschulunterrichts in reguläre Schulräume angesichts der dortigen Platzknappheit auf Kritik.
Suche nach externen Konzepten ohne Vorfestlegung
Um eine nahtlose kulturelle Nutzung ab April 2027 zu sichern, empfiehlt die Verwaltung nun die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens. Dabei wird unverbindlich der Markt erkundet, um herauszufinden, ob private Betreiber, Vereine oder Investoren die Verantwortung für das Gebäude und den Betrieb übernehmen möchten.
Ziel ist es, ein breites Spektrum an kreativen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten zu sammeln, die den Charakter des Hauses als öffentlich zugängliche Kulturstätte inklusive Garten wahren. Das Verfahren bindet die Stadt finanziell nicht und stellt keine rechtliche Vorentscheidung für eine spätere Vergabe dar. Es soll der Politik eine belastbare Entscheidungsgrundlage über die zukünftige Nutzung bieten.
Weitere Beratungen im November
Die zuständigen Gremien beraten in den kommenden Wochen über die Beschlussvorlage:
- 04. November 2026: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (Vorberatung)
- 05. November 2026: Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (Vorberatung)
- 19. November 2026: Entscheidung durch den Rat der Stadt Wedel
Weitere Informationen zum Thema
- Bisherige Debatte zur Zukunftssicherung des Reepschlägerhauses: Stiftungsmodell vs. Musikschul-Umzug
Ihr Jan Lüchau
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