Die Baustelle im Autal und die damit verbundene Verkehrsführung beschäftigen viele Wedelerinnen und Wedeler. Im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) am 24. September 2026 hat die Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reagiert. Als Ratsherr und finanzpolitischer Sprecher möchte ich Ihnen die Fakten aus der Antwort der örtlichen Ordnungsbehörde sachlich und transparent darlegen.
Warum der Sandweg für Fußgänger und Radfahrer sicherer eingestuft wird
Ein Punkt der Anfrage war die Frage, warum Fußgänger und Radfahrer den Sandweg nutzen sollen, anstatt auf die Fahrbahn auszuweichen. Die Verkehrsbehörde begründet dies wie folgt:
- Fehlende Fahrbahnbreite: Die Straße ist schlicht nicht breit genug, um eine sichere Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
- Gefahren durch Absperrungen: Nötige Schrankenzäune würden in die Fahrbahn ragen und das Unfallrisiko erhöhen.
- Haftungsfragen: Würde die Stadt die Fahrbahn für diesen Zweck freigeben, läge die rechtliche Haftung im Schadensfall bei ihr.
Aus diesen Gründen bleibt es bei der aktuellen Regelung. Diese setzt auf die gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO) und minimiert laut Behörde sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Gefahrenpotentiale im Vergleich zu einer Straßenfreigabe.
Ein Verkehrsgutachten für die kommenden 1,5 Jahre
Um die Situation in den kommenden 1,5 Jahren geordnet zu steuern, hat die Stadt den Bauherren bereits am 23. Juli 2026 verpflichtet, unverzüglich ein qualifiziertes Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses soll ein tragfähiges Umleitungskonzept sowie eine Verkehrsflussanalyse liefern.
Das Gutachten wird zwingend folgende Aspekte untersuchen:
- Die aktuelle Verkehrsmenge (IST-Zustand) im Autal.
- Die Veränderungen der Verkehrsströme durch eine mögliche wechselseitige Einbahnstraßenregelung.
- Die Abwicklung von Umleitungen über die Rissener Straße, Rosengarten, Rathausplatz, Mühlenweg, Am Marktplatz und Pinneberger Straße – unter Beachtung der "grünen Welle" auf der B431.
- Mögliche Gefahren am Bahnübergang durch temporäre Ampelanlagen sowie die Notwendigkeit von Ampelanpassungen an Kreuzungen.
- Die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Fuß- und Radverkehr.
Die ersten Verkehrsmessungen für dieses Gutachten haben bereits begonnen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Verkehrsbehörde diese auswerten und die Empfehlungen umsetzen. Die Behörde warnt davor, ohne Gutachten großräumige Umleitungen einzurichten, da dies zu massiven Verkehrsüberlastungen und Schleichverkehr in Wohngebieten führen würde.
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Ihr Jan Lüchau
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