Im kommenden Haupt- und Finanzausschuss berät die Wedeler Politik über das weitere Vorgehen bei der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Da das Oberverwaltungsgericht die bisherige Satzung für unwirksam erklärt hat, müssen nun zeitnah rechtssichere Grundlagen für die Erhebung der Gebühren geschaffen werden. Die Verwaltung schlägt hierfür eine neue Satzung vor, die rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft treten soll.
Ein zentraler Punkt der anstehenden Beratungen ist die Ausgestaltung des sogenannten Schlechterstellungsgebots für das Jahr 2026. Hier muss entschieden werden, ob eine technisch aufwendige zeitanteilige Berechnung erfolgt oder eine verwaltungsfreundlichere ganzjährige Lösung gewählt wird, um Verzögerungen bei der Bescheiderstellung zu vermeiden.