Am Mittwoch, den 11. November 2026, lädt Stadtpräsident Julian Fresch um 19 Uhr zur Einwohnerversammlung in den Wedeler Ratssaal ein. Neben aktuellen Sachstandsberichten der Verwaltung zu Finanzen, Sicherheit und Stadtmarketing ist in diesem Jahr auch ein interaktives Beteiligungsformat für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
Die offizielle Einladung richtet sich an alle Wedelerinnen und Wedeler. Die Stadt versendet keine gesonderten persönlichen Einladungen, sondern informiert über die städtische Internetseite und den offiziellen Aushängekasten.
Die Tagesordnung im Überblick
Laut der Mitteilung der Stadtverwaltung stehen folgende inhaltliche Schwerpunkte auf dem Programm:
- Status Quo Personal und Finanzen
- Sicherheit und Bevölkerungsschutz
- Entwicklung Wedel Marketing
- Beteiligungsformat: An Stelltafeln können sich die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zu Fragen rund um die Zukunft Wedels sowie zu Informationen im Notfall austauschen und mitmachen.
Exkurs: Der rechtliche Rahmen der Einwohnerversammlung
Die Einwohnerversammlung ist ein formelles Instrument der direkten Bürgerbeteiligung, das in § 16b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) sowie für Wedel konkret in § 13 der städtischen Hauptsatzung geregelt ist.
Teilnahme- und redeberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner. Gemäß § 6 Abs. 1 GO ist dies jede Person, die in der Gemeinde wohnt – völlig unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder dem formellen Kommunalwahlrecht. Die Leitung der Versammlung liegt beim Stadtpräsidenten.
Die von der Stadt vorgegebene Tagesordnung ist nicht starr: Sie kann direkt aus der Versammlung heraus ergänzt werden, wenn mindestens 50 Prozent der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner damit einverstanden sind. Sollen konkrete eigene Vorschläge oder Anträge zur Abstimmung gestellt werden, müssen diese zwingend vor der Abstimmung schriftlich festgelegt werden. Auch für die Annahme solcher Vorschläge ist die Zustimmung von mindestens 50 Prozent der Anwesenden erforderlich.
Rechtlich entscheidet die Einwohnerversammlung nicht anstelle der Kommunalpolitik. Ein beschlossener Vorschlag hat nicht die rechtliche Bindungswirkung eines Ratsbeschlusses oder Bürgerentscheids. Die behandelten Angelegenheiten und angenommenen Vorschläge dürfen jedoch nicht ignoriert werden: In Wedel sollen sie der Ratsversammlung in ihrer nächsten Sitzung zur weiteren Behandlung vorgelegt werden.
Ihr Jan Lüchau
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