Einwohnerversammlung am 13. Mai – Stadtpräsident lädt in den Ratssaal ein

 

📌 Kurz & Knapp: Die wichtigsten Fakten

  • Wann: Dienstag, 13. Mai 2025, 19 Uhr

  • Wo: Ratssaal des Rathauses Wedel

  • Themen: Haushaltssicherung 2028, Sicherheit in Wedel (plus mögliche Ergänzungen)

  • Wer darf teilnehmen: Alle Wedeler Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit

  • Anmeldung: Nicht erforderlich

  • Wichtig: Ergänzungen der Tagesordnung nur mit 50 % Zustimmung; Anträge müssen schriftlich vorliegen.

  • Protokoll: Zeit, Ort, Teilnehmerzahl, Inhalte und Abstimmungsergebnisse werden dokumentiert.


Am Dienstag, den 13. Mai 2025 um 19 Uhr, lädt Stadtpräsident Julian Fresch zur Einwohnerversammlung in den Ratssaal des Wedeler Rathauses ein.

Zwei zentrale Themen stehen laut Ankündigung bereits fest: die langfristige Haushaltssicherung bis 2028 sowie das Thema Sicherheit in Wedel. Die Tagesordnung kann auf Wunsch der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner ergänzt werden – hierfür ist die Zustimmung von mindestens 50 % der Anwesenden erforderlich.

Was ist eine Einwohnerversammlung überhaupt?

Die Einwohnerversammlung ist ein gesetzlich vorgesehenes Beteiligungsinstrument der Kommunalpolitik. Ihre rechtliche Grundlage findet sich in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (§ 16b GemO SH) sowie konkret in der Hauptsatzung der Stadt Wedel (§ 12).

Sie dient dazu, wichtige Angelegenheiten der Stadt öffentlich vorzustellen, zu erörtern und Anregungen sowie Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner aufzunehmen. Eingeladen sind alle Wedelerinnen und Wedeler – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wahlrecht. Auch Kinder und Jugendliche haben ein Vorschlagsrecht.

Ablauf und Beteiligung: Das sollten Sie wissen

  • Leitung: Die Versammlung wird vom Stadtpräsidenten geleitet. Er übt auch das Hausrecht aus und kann zur Sicherstellung eines geordneten Ablaufs die Redezeit je Rednerin oder Redner auf fünf Minuten begrenzen.

  • Tagesordnung: Die Tagesordnung wird vorab festgelegt und öffentlich bekannt gegeben. Ergänzungen während der Versammlung sind möglich, wenn mindestens 50 % der Anwesenden zustimmen.

  • Anregungen und Vorschläge: Wer konkrete Anträge einbringen möchte, muss diese schriftlich formulieren. Über sie wird offen abgestimmt. Vorschläge gelten als angenommen, wenn mindestens 50 % der Anwesenden zustimmen. Abstimmungen über Themen außerhalb der städtischen Zuständigkeit sind nicht zulässig.

Protokollierung und Transparenz

Über die Einwohnerversammlung wird eine Niederschrift angefertigt. Diese enthält mindestens:

  • Zeit und Ort der Versammlung,

  • die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner,

  • die erörterten Angelegenheiten,

  • die Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde, sowie

  • die jeweiligen Abstimmungsergebnisse.

Die Niederschrift wird vom Stadtpräsidenten und der Protokollführung unterzeichnet. Sie dient der transparenten Nachbereitung und Information gegenüber Rat und Öffentlichkeit.

Nachbereitung von Anregungen

Vorschläge und Anregungen, die in die Zuständigkeit des Rates fallen, sollen der Ratsversammlung zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. Die Einwohnerversammlung hat dabei beratenden Charakter – Entscheidungen trifft weiterhin die Ratsversammlung.


Warum sich der Besuch lohnt

Gerade in Zeiten knapper Kassen, wachsender Aufgaben und intensiver Diskussionen über Wohnungsbau, Verkehrssicherheit und soziale Infrastruktur bietet die Einwohnerversammlung eine wertvolle Möglichkeit zur direkten Einflussnahme. Hier können Sie Ihre Anliegen einbringen, Fragen stellen und politische Entwicklungen mitgestalten – offen, unmittelbar und im direkten Dialog mit der Stadtspitze.


Hinweis:
Leider kann ich an der Einwohnerversammlung am 13. Mai nicht teilnehmen, da ich zeitgleich an einer anderen Sitzung verpflichtet bin.
Ich werde die Ergebnisse der Versammlung jedoch aufmerksam verfolgen und an geeigneter Stelle aufgreifen.

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